Unsere Leistungen
Möchtest du mehr über unsere Arbeit erfahren? Wir glauben an das, was wir tun - und möchten dich bei dem unterstützen, was du brauchst. Schau dich auf unserer Website um und erfahre, wie du es am besten mit uns schaffen kannst.
PKW-Ausbildungen
Klasse B
Der Führerschein der Klasse B erlaubt dir das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
Klasse BE
Dies ist ein Führerschein in dem du mit einem Pkw Führerschein der Klasse B und einem Anhänger fahren darfst. Diese dürfen jedoch die Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
Klasse BF17
BF17 bedeutet Führerschein ab 17 – und ist eine Sonderregelung, die es Jugendlichen ab 17 erlaubt, eine Fahrerlaubnis zu erwerben und Auto zu fahren. Es muss bei dieser Klasse allerdings immer eine Begleitperson angegeben werden, und somit auch anwesend sein.
Klasse B96
Bei dieser Führerscheinklasse spricht man wieder wie auch bei der Führerscheinklasse BE von einem Führerschein mit einer Kombination aus Klasse B und Anhänger mit einer Gesamtzulassung von bis zu 4.250 kg.
LKW-Ausbildungen
Klasse C - Fahrzeugart Schwere LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
- 21 Jahre
- oder 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFWG oder Berufsausbildung
Geltungsdauer:
- befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse:
- C1
Sehvermögen:
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:
- Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:
- Ärztliches Zeugnis
Klasse CE - Fahrzeugart Lastzüge
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter:
- 21 Jahre
- oder 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFWG oder Berufsausbildung
Geltungsdauer:
- befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Ja, Klasse C
Beinhaltet Klassen:
- C1E, BE, T
- D1E bei Besitz von Klasse D1
- DE bei Besitz von Klasse D
Sehvermögen:
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:
- Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:
- Ärztliches Zeugnis
Klasse C1 - Fahrzeugart Mittlere LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg aber nicht ehr als 7.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
- 18 Jahre
Geltungsdauer:
- 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse:
- keine
Sehvermögen:
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:
- Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:
- Ärztliches Zeugnis
Klasse C1E - Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000kg zG
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000kg betragen!
Mindestalter:
- 18 Jahre
Geltungsdauer:
- 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
- Ja, Klasse C1
Beinhaltet Klasse:
- BE
- D1E bei Besitz von D1
Sehvermögen:
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:
- Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:
- Ärztliches Zeugnis
Zweiradausbildungen
Klasse A1
Leichtkrafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw,bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nvon mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Mofa
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor- auch ohne Tretkurbeln-,wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Treckerausbildung
Klasse T - Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung:
- Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung:
- Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter:
- 16 Jahre für bbH 40 km/h
- 18 Jahre für bbH 60 km/h
Geltungsdauer:
- ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
- Nein
Beinhaltet Klassen:
- L, AM
Sehvermögen:
- Sehtest
Erste Hilfe:
- Erste-Hilfe-Kurs
Führerscheinantrag
Hier erfährst du was du für die Anmeldung des Führerscheines benötigst
Erforderlich sind:
- Passbild biometrisch
- Personalausweis
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs